Hilfe in Notfällen
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Jährlich unternehmen rund 50 Millionen Bundesbürger eine Auslandsreise,
die im statistischen Durchschnitt zu einem Aufenthalt von mehr als 10
Tagen außerhalb Deutschlands führt. Nicht wenige dieser Touristen
geraten im Ausland unverschuldet in Notsituationen, in denen sie die
Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen.
Obwohl
sich im Zuge der Globalisierung die Grenzen von Raum und Zeit
aufzulösen scheinen, bedeutet eine Urlaubsreise ins Ausland nach wie
vor, dass man sich auch als Tourist in einen Lebensraum begibt, in dem
andere kulturelle, mentale, soziale, politische und ökonomische Normen
gelten. Indem man sich in den Rechtsraum eines anderen Staates begibt,
unterwirft man sich grundsätzlich auch dessen Normen.
Wir
wollen Sie informieren, wie Sie schon vor einer Reise Notfällen im
Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der
Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, in welchen
Fällen und auf welche Weise Ihnen eine deutsche Auslandsvertretung
weiterhelfen kann.
Fertigen Sie sicherheitshalber Kopien Ihrer Reisedokumente (Pass,
Personalausweis) an und führen diese getrennt von den Originalen mit
sich. Informieren Sie sich!
Deutschland unterhält in mehr als 200 Ländern Auslandsvertretungen,
über 200 Botschaften und Generalkonsulate sowie 356 Honorarkonsuln. Die
Konsularbeamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland
Rat und Beistand. Diese Verpflichtung ist im Konsulargesetz von 1974
begründet. Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am
internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen
Staates orientieren.
Gerade in touristischen Zentren kommt es häufig zu Hilfeersuchen, die
unsere Auslandsvertretungen mit zum Teil hohen Ansprüchen
konfrontieren. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen
Behörden nicht ersetzen; sie sind auch keine Filialen deutscher
Reisebüros oder deutscher Banken.
Was kann/darf eine Auslandsvertretung tun und was nicht?
Sie kann Ihnen zum Beispiel bei Passverlust einen Reiseausweis zur
Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen, Ihnen bei Geldverlust
Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische
Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen
diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über
die Auslandsvertretung ermöglichen.
Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention
verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu
unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt.
Jährlich wird eine Vielzahl von Autotouristen im Ausland in Unfälle
verwickelt. Die dann folgenden Auseinandersetzungen mit Unfallgegnern
und Versicherungen verderben häufig gründlich den Urlaubsspaß.
Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens wurden erhalten Sie von den
Auslandsvertretungen unverzüglich jede mögliche und entgegenkommende
Hilfe und Unterstützung.
Sollten im Urlaubsland politische Unruhen oder gar ein Bürgerkrieg
ausbrechen oder Naturkatastrophen das Land heimsuchen, rät das
Auswärtige Amt allen im Land befindlichen Touristen dringend an, mit der
nächsten Auslandsvertretung Verbindung aufzunehmen.
Bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern, wie in den vergangenen Jahren
leider gelegentlich geschehen, haben die deutschen Auslandsvertretungen
die betroffenen Urlauber unterstützt.
Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die an
Orten, an denen ihr Heimatstaat nicht über eine Botschaft oder ein
Konsulat verfügt, konsularischen Schutz benötigen, können sich mit der
Bitte um Hilfe an die Vertretungen anderer Mitgliedstaaten vor Ort
wenden.
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